Lese- Rechtschreibschwäche – ein spezielles Thema

Kinder, denen der Erwerb der Schriftsprache schwer fällt, haben häufig in der Familiengeschichte einen oder sogar beide Elternteile, die selbst Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb hatten. Insofern muss von einer genetischen Vorbelastung ausgegangen werden.

Kinder, die durch einfache Infekte eine Zeit lang mitten im regulären Spracherwerb schlechter hörten, können die Hörbahn nicht parallel ausreifen lassen und entwickeln evtl. eine verzögerte Sprachentwicklung auf einer oder allen sprachlichen Ebenen, weil sie die Sprachlaute schwer unterscheiden können.

Wir sollten mit diesem Hintergrund nicht von ihnen erwarten, dass sie nach der Einschulung, die ja bereits mit 6 Lebensjahren erfolgt, Sprachlaute den Buchstaben direkt zuordnen können. Da hilft auch kein „mehr üben“, Nachhilfe in der 1. Klasse ...

U. A. aus diesen Gründen ist ein erschwerter Erwerb der Schriftsprache möglich. Eine allgemeine Sprachförderung in der Gruppe kann unter diesen Umständen einen individuellen Heilmittelbedarf auch bei bestem Willen und trotz zahlreicher Zusatzausbildungen der Pädagogen nicht ersetzen.

Häufig werden sprachliche Defizite erst in der Einschulungsuntersuchung festgestellt. Dann ist es relativ spät, denn alles „hat seine Zeit“ und braucht sie auch.

Aufgeklärte Kinderärzte und aufmerksame Pädagoginnen im Kindergarten sind in der Lage, früher einen logopädischen Behandlungsbedarf festzustellen, der individuell nur per Heilmittelverordnung für Logopädie erfolgen kann.

Eine anerkannte Lese-Rechtschreibschwäche wird in der Regel frühestens in der 3. Klasse festgestellt. Dann haben diese Kinder bereits reichlich Erfahrungen der eigenen „Unfähigkeiten“ als eigene Lebenswirklichkeit abgespeichert.

Dafür erhalten sie beim entsprechenden Ergebnis einen „Nachteilsausgleich“, der ein Segen für sie sein kann und vielleicht doch nicht hilft.

Falls bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibschwäche festgestellt wurde, kann eine logopädische Behandlung die Situation erheblich verbessern.

Die logopädische Behandlung einer Lese-Rechtschreibschwäche wird nicht von den Krankenkassen bezahlt – dafür erhalten Betroffene leider keine Verordnung für einen logopädischen Heilmittelbedarf.

Deshalb biete ich in diesem Fall meine fachkompetente Behandlung/Beratung der Eltern als Privatleistung an – für alle Schulkinder, die aus der Sicht der Schule Schwierigkeiten mit dem Schriftspracherwerb haben.